Weltkirche · 18. September 2026
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Verfassungsänderung zum Frauenpredigtrecht abgelehnt
Die Frauenarbeitskommission berichtete über das Ergebnis der Verfassungsänderung zum Frauenpredigtrecht, die im Rahmen der 110. Generalversammlung durchgeführt wurde. Von 165 Kirchenkreisen führten 140 eine Abstimmung durch, wobei insgesamt 8318 Stimmen abgegeben wurden. Um gültig zu sein, hätten mindestens 5546 Stimmen für die Änderungen erforderlich sein müssen, jedoch erhielten die Änderungsvorschläge nicht die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit. Daher wurde die Verfassungsänderung abgelehnt.
Die Kommission, die in einen ständigen Ausschuss umgewandelt wurde, forderte eine dreijährige Amtszeit für die ständigen Mitglieder, um die legitimen Rechte der Frauen und die Verbesserung des Dienstumfelds langfristig zu sichern.