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Weltkirche · 18. September 2026

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Verfassungsänderung für die Einführung von lizenzierten Predigerinnen in der Presbyterian Church in Korea Hapdong abgelehnt

a group of people sitting in a room
Kati Hoehl / Unsplash

Die Presbyterian Church in Korea Hapdong hat einen Entwurf zur Änderung der Verfassung abgelehnt, der Frauen das Recht zur Predigt, bekannt als Kangdosa-Recht, gewähren sollte. Damit kehren die Diskussionen über die Einführung dieses Systems für Frauen zum Ausgangspunkt zurück.

Das Komitee für weibliche Bedienstete berichtete während der zweiten Tagung der 111. Generalversammlung über die Ergebnisse der Abstimmung in den Presbyterien. Für die Verfassungsänderung war eine Zustimmung von zwei Dritteln der Presbyteriumsmitglieder für jede der 16 Bestimmungen erforderlich, wobei zudem mehr als die Hälfte aller Presbyterien zustimmen musste. Obwohl die Zustimmungsrate bei den meisten Bestimmungen über der Hälfte lag, wurde die erforderliche Mehrheit von 5546 Stimmen bei insgesamt 8318 abgegebenen Stimmen aus 140 von 165 Presbyterien nicht erreicht.

Die Ablehnung wird teilweise auf verfahrenstechnische Mängel zurückgeführt. Bei der 110. Generalversammlung im Vorjahr hatte der damalige Moderator den Antrag durch eine mündliche Abstimmung ohne genaue Zählung verabschiedet. Die Protokolle der Versammlung hielten zudem fest, dass die Zustimmung von mehr als zwei Dritteln durch Handzeichen bestätigt wurde, was zu Kritik führte. Ein Delegierter gab an, dass er die Einführung des Predigtrechts für Frauen zwar befürworte, sich im Presbyterium jedoch aufgrund der Verfahrensfehler gegen die Änderung ausgesprochen habe.

Infolge dieser Kontroversen wurden mehrere Anträge eingereicht, darunter Forderungen nach einer Untersuchung wegen gefälschter Protokolle, die Annullierung der Beschlüsse zur Verfassungsänderung sowie die Aufhebung des Komitees für weibliche Bedienstete. Der Leiter der Abteilung für Verfassungsänderungen räumte ein, dass das Verfahren nicht korrekt war. Er erklärte, dass man versuchen werde, die Einführung von lizenzierten Predigerinnen auf anderem Weg als durch eine Verfassungsänderung zu realisieren, sofern das Komitee bestehen bleibt.

Das Komitee für weibliche Bedienstete beantragte die Beibehaltung seines Status als ständiges Komitee und die Garantie einer dreijährigen Amtszeit für seine Mitglieder. Die Delegierten beschlossen, den Bericht des Komitees entgegenzunehmen und die Anträge zum Fortbestand des Gremiums sowie zu den Amtszeiten an die politische Abteilung zur weiteren Bearbeitung zu überweisen.