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title: Papst modifiziert Disziplinarstrafen für Mitarbeiter der Römischen Kurie
url: https://www.faithfulnews.com/de/papst-modifiziert-disziplinarstrafen-fur-mitarbeiter-der-romischen-kurie
published: 2026-11-02T15:50:01+00:00
language: de
section: Weltkirche
source: https://www.ewtnnews.com/vatican/pope-leo-xiv-modifies-disciplinary-sanctions-for-employees-of-the-roman-curia
organizations: Roman Curia
publisher: FaithfulNews
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# Papst modifiziert Disziplinarstrafen für Mitarbeiter der Römischen Kurie

Papst Leo XIV. hat eine Reform der Disziplinarregeln für das Personal der Römischen Kurie genehmigt. Die Änderungen führen neue Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter ein, gegen die Verfahren wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens eingeleitet werden.

Die Reform wurde am 19. Oktober durch ein Rescriptum ex Audientia Sanctissimi, ein Reskript aus der Audienz des Allerheiligsten Vaters, bestätigt. Das Dokument wurde von Kardinal Pietro Parolin, dem Staatssekretär, unterzeichnet. Es ändert die Artikel 62 §3, 68 §2 und 68 §4 der Personalordnung der Römischen Kurie.

Eine wesentliche Änderung betrifft die Rolle der Disziplinarkommission der Römischen Kurie. Gemäß der Neufassung von Artikel 62 §3 ist die Kommission nun bei der Festlegung bestimmter Disziplinarstrafen tätig, mit Ausnahme von Suspendierungen für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen. Das bedeutet, dass der Leiter eines Dikasteriums nun direkt eine Sanktion verhängen kann, einschließlich einer Suspendierung von der Arbeit für bis zu 30 Tage. Eine Prüfung durch die Disziplinarkommission ist nur noch bei Suspendierungen erforderlich, die diesen Zeitraum von 30 Tagen überschreiten.

Für schwerwiegendere Fälle, die zu einer längeren Suspendierung oder einer Entlassung führen könnten, wurden die Fristen zur Verteidigung angepasst. Während in gewöhnlichen Fällen die Frist von 10 Tagen für Erklärungen nach der Benachrichtigung über die mutmaßlichen Verstöße bestehen bleibt, erhalten Mitarbeiter in schwerwiegenden Situationen nun 15 Tage Zeit, um ihre Verteidigung vorzubringen.

Zudem wird das Recht auf rechtlichen Beistand in den schwersten Disziplinarverfahren ausdrücklich verankert. Mitarbeiter können ihre Verteidigung unter Hinzuziehung eines Anwalts führen, der aus dem Anwaltskorps des Heiligen Stuhls oder dem Anwaltsregister der Römischen Kurie gewählt wird.

Die Änderung von Artikel 68 §4 legt neue Informationspflichten für die Leiter von vatikanischen Abteilungen und Institutionen fest. Wenn ein Leiter eine Suspendierung von mehr als 30 Tagen oder eine Entlassung für gerechtfertigt hält, muss er die Fallakte an die Disziplinarkommission der Römischen Kurie weiterleiten. Gleichzeitig muss der betroffene Mitarbeiter über die ergriffene Maßnahme sowie über die Möglichkeit, einen zugelassenen Anwalt hinzuzuziehen, informiert werden.

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