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Weltkirche · 18. Oktober 2026

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Berliner Gericht bestätigt Verbot von islamischen Gebeten an staatlicher Schule

purple stained glass of cathedral
Jamieson Gordon / Unsplash

Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 15. Oktober entschieden, dass es staatlichen Schulen erlaubt ist, religiöse Gebete und Rituale per Schulordnung zu verbieten, sofern dies zur Vermeidung religiöser Konflikte innerhalb der Schule notwendig ist. Das Gericht urteilte, dass die Notwendigkeit, die Ordnung und den Frieden der Schule zu wahren, schwerer wiegt als die religiöse Freiheit, obwohl anerkannt wurde, dass muslimische Schüler dadurch besonders benachteiligt werden.

Im Zentrum des Rechtsstreits stand das Diesterweg-Gymnasium im Berliner Bezirk Mitte. An dieser multikulturellen Schule lernen über 600 Schüler aus 47 verschiedenen Ländern, wobei ein Großteil der Lernenden muslimischen Glaubens ist. Die Schulordnung untersagt religiöse Rituale, die in einer auffälligen Weise vor anderen Personen durchgeführt werden, sowie extreme politische Handlungen, um den schulischen Frieden zu sichern.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, eine Menschenrechtsorganisation, hatte im Oktober 2025 Klage eingereicht und argumentiert, dass diese Regelung gegen das Antidiskriminierungsgesetz des Landes Berlin verstoße. Da der Islam fünf tägliche Gebete zu festgelegten Zeiten mit bestimmten Körperbewegungen vorschreibt, behindere die Schulordnung faktisch die religiöse Praxis der Muslime. Die Organisation berichtete, dass einige Schüler gezwungen waren, versteckt in Toiletten, hinter Hecken oder im Schatten von Mülltonnen zu beten, und forderte eine Überprüfung der Regeln für private Gebete, die andere nicht stören.

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin wies die Klage jedoch ab. Das Gericht begründete dies mit bereits bestehenden schweren religiösen Konflikten an der Schule. Dazu gehörten Versuche, anderen Schülern religiöse Handlungen aufzuzwingen, Missionierungsversuche sowie Beleidigungen gegenüber Schülerinnen, die keinen Hidschab trugen. Es bestehe die konkrete Gefahr, dass religiöse Spannungen weiter eskalieren könnten.

Die Schulleitung gab an, dass es an Räumen für Gebetszimmer sowie an Aufsichtspersonal fehle. Das Gericht stimmte zu, dass die Einrichtung solcher Räume die Konflikte nicht unbedingt lösen würde, sondern möglicherweise sogar neue Probleme in die Schule bringen könnte.

Der Schulleiter zeigte sich erleichtert über die Bestätigung der Schulpolitik. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte plant jedoch, das Urteil in einer höheren Instanz anzufechten. Für eine Anhörung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss zunächst eine Zulassung der Berufung erwirkt werden.

Das Urteil knüpft an eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2011 an. Damals wurde festgestellt, dass Schüler grundsätzlich das Recht haben, außerhalb der Unterrichtszeit in der Schule zu beten, dies jedoch eingeschränkt werden kann, wenn eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden besteht. Im Gegensatz zu früheren Fällen ging es in diesem Prozess nicht um das Gebet einzelner Schüler, sondern darum, ob die Schulordnung an sich diskriminierend ist.